IGS Wien, GBW Wien
Kostenloser Eintritt
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Die gesetzliche Anerkennung bewirkt die Verleihung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch dieser die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt.
Ein Merkmal solcher Körperschaften liegt in der Wahrnehmung von Aufgaben des öffentlichen Interesses. Damit sind neben religiösen auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben gemeint, die dem Gemeinwohl dienen. In Österreich sind derzeit 16 Kirchen und Religionsgesellschaften gesetzlich anerkannt. (Quelle: help.gv.at)
Bitte um Anmeldung: bei Susanna Kragora (susanna.kragora(at)chello.at).
In Kooperation mit der Initiative Grüner SeniorInnen Wien.
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